Aufzüge für Behinderte – Barrierefreiheit für alle
Metron stellt den Menschen in den Mittelpunkt unserer Werte und bietet daher ein umfassendes Sortiment an Barrierefreiheitslösungen, die unseren Mitmenschen Sicherheit, Komfort und Autonomie bieten. Die behindertengerechten Aufzüge von Metron gewährleisten die Einhaltung der Europäischen Norm EN 81-70:2021+A1:2022 und gewährleisten Sicherheit und Mobilitätsautonomie bei jeder Nutzung.
Metron ist sich der Bedeutung von Barrierefreiheit in jedem Raum bewusst und bietet Lösungen, die strengsten Anforderungen entsprechen und die Bedürfnisse der Nutzer in den Vordergrund stellen, egal ob es sich um Geschäftsräume oder mehrstöckige Wohngebäude handelt.
Hauptvorteile:
- Einfache Installation: Integration in neue oder bestehende Gebäude mit oder ohne Schacht.
- Außergewöhnliche Qualität und Zuverlässigkeit: Hergestellt aus hochwertigen Materialien für Langlebigkeit und langfristigen Betrieb.
- Sichere und autonome Bewegung: Zertifizierte Aufzüge gemäß der Behindertenverordnung (Europäische Norm EN 81-70:2021+A1:2022).
- Lösungen für jeden Raum: Ideal für die Installation im Außen- oder Innenbereich – in Wohnhäusern, öffentlichen Räumen oder Geschäftsgebäuden.
- Vielfältige Optionen: Aufzüge, die an die ästhetischen und technischen Anforderungen jedes Projekts angepasst sind.
Europäische Norm EN 81-70:2021+A1:2022
Die behindertengerechten Aufzüge von Metron sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert und bieten ein hervorragendes Reiseerlebnis, das ihre Autonomie und Lebensqualität steigert.
Kategorien von behindertengerechten Aufzügen
Gemäß der Europäischen Norm EN 81-70:2021+A1:2022 werden behindertengerechte Aufzüge anhand der Innenmaße der Kabine und der Nutzungsanforderungen in drei Kategorien eingeteilt.
1. Kategorie:
- Abmessungen: 1,00 m Breite × 1,30 m Tiefe
- Maximales Hubgewicht: 450 kg
- Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und ohne Begleitperson
2. Kategorie:
- Abmessungen: 1,10 m Breite × 1,40 m Tiefe
- Maximales Hubgewicht: 630 kg
- Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und mit Begleitperson
3. Kategorie:
- Abmessungen: 1,10 m Breite × 2,10 m Tiefe
- Maximales Hubgewicht: 1.000 kg
- Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und mit zusätzlicher Personenbeförderung oder Gepäckbeförderung
4. Kategorie:
- Abmessungen: 1,60 m Breite × 1,40 m Tiefe oder 1,40 m Breite × 1,60 m Tiefe
- Maximales Hubgewicht: 1.000 kg
- Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, mit
- Drehung und zusätzlichen Passagieren
5. Kategorie:
- Abmessungen: 2,00 m Breite × 1,40 m Tiefe oder 1,40 m Breite × 2,00 m Tiefe
- Maximales Hubgewicht: 1.275 kg
- Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, mit
- Drehung und zusätzlichen Passagieren
Technische Merkmale und Spezifikationen
- Mindesttüröffnung: Die Mindesttüröffnung wird durch die nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes festgelegt. Gemäß EN 81-70:2021+A1:2022 ist für Aufzüge der Kategorien 1 und 2 in bestehenden Gebäuden eine Mindestöffnung von 800 mm, für Aufzüge der Kategorien 2, 3 und 4 von 900 mm und für Aufzüge der Kategorie 5 von 1.100 mm vorgeschrieben.
- Türen: Alle Türen (Stockwerk und Kabine) müssen automatisch sein, um den Zugang zu erleichtern.
- Warnhinweis: Farbmarkierung (0,60 m x 0,85 m) auf dem Boden
- vor der Außentür.
- Farbkontrast: Obligatorisch am äußeren Türrahmen.
- LOP und Bedientasten: Mit Brailleschrift, Licht- und Tonsignalen in 90–120 cm Höhe.
- Beleuchtung: Diffus in der Kabine.
- Handlauf: Rund um die Kabine (in 90 cm Höhe).
- Telefon: Zwei-Wege-Kommunikation über Telefongerät in 90 cm Höhe. 1,00-1,20 m und 0,40 m von der Tür entfernt“