Aufzüge für Behinderte – Barrierefreiheit für alle

Metron stellt den Menschen in den Mittelpunkt seiner Werte und bietet daher ein umfassendes Sortiment an Barrierefreiheitslösungen, die unseren Mitmenschen Sicherheit, Komfort und Autonomie bieten. Die behindertengerechten Aufzüge von Metron gewährleisten die Einhaltung der Europäischen Norm EN 81-70:2021+A1:2022 und bieten Sicherheit sowie autonome Mobilität bei jeder Nutzung.

Metron ist sich der Bedeutung von Barrierefreiheit in jedem Raum bewusst und bietet Lösungen, die strengsten Anforderungen entsprechen und die Bedürfnisse der Nutzer in den Vordergrund stellen, egal ob es sich um Geschäftsräume oder mehrstöckige Wohngebäude handelt.

Hauptvorteile:

  • Einfache Installation: Integration in neue oder bestehende Gebäude mit oder ohne Schacht.
  • Außergewöhnliche Qualität und Zuverlässigkeit: Hergestellt aus hochwertigen Materialien für Langlebigkeit und langfristigen Betrieb.
  • Sichere und autonome Bewegung: Zertifizierte Aufzüge gemäß der Europäischen Norm EN 81-70:2021+A1:2022.
  • Lösungen für jeden Raum: Ideal für die Installation im Außen- oder Innenbereich – in Wohnhäusern, öffentlichen Räumen oder Geschäftsgebäuden.
  • Vielfältige Optionen: Aufzüge, die an die ästhetischen und technischen Anforderungen jedes Projekts angepasst sind.
Metron-Lösungen

Europäische Norm EN 81-70:2021+A1:2022

 

Die behindertengerechten Aufzüge von Metron sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert und bieten ein einen hohen Fahrkomfort, das ihre Autonomie und Lebensqualität steigert.

Kategorien von behindertengerechten Aufzügen

Gemäß der Europäischen Norm EN 81-70:2021+A1:2022 werden behindertengerechte Aufzüge anhand der Innenmaße der Kabine und der Nutzungsanforderungen in fünf Kategorien eingeteilt.

1. Kategorie:

  • Abmessungen: 1,00 m Breite × 1,30 m Tiefe
  • Maximale Tragfähigkeit: 450 kg
  • Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und ohne Begleitperson

2. Kategorie:

  • Abmessungen: 1,10 m Breite × 1,40 m Tiefe
  • Maximales Hubgewicht: 630 kg
  • Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und mit Begleitperson

3. Kategorie:

  • Abmessungen: 1,10 m Breite × 2,10 m Tiefe
  • Maximales Hubgewicht: 1.000 kg
  • Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, ohne Wendemöglichkeit und mit Platz für weitere Personen oder Gepäck

4. Kategorie:

  • Abmessungen: 1,60 m Breite × 1,40 m Tiefe oder 1,40 m Breite × 1,60 m Tiefe
  • Maximales Hubgewicht: 1.000 kg
  • Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, mit Wendemöglichkeit für Rollstühle und Platz für zusätzliche Fahrgäste

5. Kategorie:

  • Abmessungen: 2,00 m Breite × 1,40 m Tiefe oder 1,40 m Breite × 2,00 m Tiefe
  • Maximales Hubgewicht: 1.275 kg
  • Tragfähigkeit: Ausgelegt für eine behinderte Person im Rollstuhl, mit Wendemöglichkeit für Rollstühle und Platz für zusätzliche Fahrgäste.

Technische Merkmale und Spezifikationen

  • Mindesttüröffnung: Die Mindesttüröffnung wird durch die nationalen Vorschriften des jeweiligen Landes festgelegt. Gemäß EN 81-70:2021+A1:2022 ist für Aufzüge der Kategorien 1 und 2 in bestehenden Gebäuden eine Mindestöffnung von 800 mm, für Aufzüge der Kategorien 2, 3 und 4 von 900 mm und für Aufzüge der Kategorie 5 von 1.100 mm vorgeschrieben.
  • Türen: Alle Schacht- und Kabinentüren müssen automatisch sein, um den Zugang zu erleichtern.
  • Warnhinweis: Farbmarkierung (0,60 m x 0,85 m) auf dem Boden
  • vor der Außentür.
  • Farbkontrast: Obligatorisch am äußeren Türrahmen.
  • Aussentableau und Bedientasten: Mit Brailleschrift, Licht- und Tonsignalen in 90–120 cm Höhe.
  • Beleuchtung: Diffuse Beleuchtung in der Kabine.
  • Handlauf: Εntlang der Kabinenwände (in 90 cm Höhe).
  • Telefon: Zwei-Wege-Kommunikationssystem mit einem Telefongerät in einer Höhe von 0,90 m, das 1,00–1,20 m über dem Boden und 0,40 m von der Tür entfernt angeordnet ist.
Entsprechende Projekte Mehr anzeigen